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Fachanwälte für Familienrecht Jan Sander und Katja Krause
Fachanwälte für Familienrecht Jan Sander und Katja Krause

Informationen zum Scheidungsablauf

Ihre Ehe ist gescheitert. Sie befinden sich nun in einer Ausnahmesituation. Das gilt nicht ausschließlich in rechtlicher Hinsicht. Der Zusammenbruch/Umstellung Ihres bisherigen Lebensmodells stellt Sie möglicherweise vor psychische Herausforderungen. Als Ihre Rechtsanwälte können wir während der Trennungsphase gemeinsam mit Ihnen einen Fahrplan für diese schwierige Zeit entwerfen und Sie auf Ihrem Weg begleiten. Wir können Ihnen helfen, die Trennungszeit mit professioneller Unterstützung bestmöglich zu überstehen. Ansprechpartner im Bereich der Erziehungsberatung oder der psychologischen Hilfe können wir Ihnen gern benennen.

Steht Ihre Entscheidung, sich von Ihrem Ehegatten scheiden zu lassen, endgültig fest, ist juristischer Beistand unter allen Umständen anzuraten. Es gilt nun für Sie, das Trennungsjahr bis zur Scheidung Ihrer Ehe optimal zu nutzen.
Wichtige Aspekte für die Zeit bis zur Ehescheidung möchten wir Ihnen schon an dieser Stelle an die Hand geben.
Eine Ehe kann einvernehmlich geschieden werden, sobald das Trennungsjahr abgelaufen ist. Hierzu bestimmt § 1365 BGB sinngemäß: Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Dieses Scheitern wird gemäß § 1366 BGB unwiderlegbar vermutet, wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben und zwei weitere Voraussetzungen alternativ vorliegen:

Entweder:
Beide beantragen die Ehescheidung.

Oder:
Nur einer beantragt die Ehescheidung, und der andere Ehegatte stimmt zu.
Das erste Jahr nach der erfolgten Trennung ist das nach dem Gesetz in Deutschland vorgeschriebene Trennungsjahr.
Diesen Zeitraum sollten Sie nutzen, um über die Scheidungsfolgesachen zu verhandeln. Dazu zählen insbesondere:

  • Sorgerecht und Umgang,
  • Kindesunterhalt,
  • Ehegattenunterhalt,
  • Vermögensaufteilung,
  • Regelung von Miteigentum und Schulden,
  • Nutzung von Ehewohnung und Hausrat,
  • Rentenausgleich.
    Im Idealfall bleibt dann die Scheidung nur noch als formeller Akt